An der Jagd scheiden sich die bekanntlich Geister. Für die einen gehört sie zur Hege und Pflege. Die anderen packt bei der Vorstellung erschossener Tiere das Entsetzen. Mit derart moralischen Fragen befassen sich Gerichte üblicherweise nicht. Um die Jagd ging es dennoch bei der Klage eines Grundstückseigentümers aus Erkrath, der nicht dulden wollte, dass auf seinem Grund und Boden gejagt wird. Nach dem Richterspruch ist nun klar: Er muss es auch nicht.
Nachbarschaftliches Hickhack endet vor Gericht Jagd in Nachbars Garten nicht rechtmäßig
Erkrath · An der Jagd scheiden sich die Geister. Wer in welchen Gebieten jagen darf, beschäftigt im Zweifelsfall sogar die Gerichte. Wie jetzt bei einem nachbarschaftlichen Zank, bei dem das Verwaltungsgericht entscheiden musste.
06.12.2022
, 06:00 Uhr