Vergleich zeigt deutliche Unterschiede auf Gebühren für E-Scooter-Anbieter: Wie hoch sie in Wuppertal, Düsseldorf und Co. sind

DÜSSELDORF/WUPPERTAL · Die Städte in NRW können Sondernutzungsgebühren für E-Scooter verlangen. Bei der Höhe der fälligen Zahlungen gibt es deutliche Unterschiede. Ein Vergleich.

Häufiges Ärgernis: E-Scooter liegen auf einem Gehweg und versperren den Weg.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Wer sein Auto in der Stadt abstellt, zahlt (oftmals) Parkgebühren. Das Anketten des Fahrrads an den Laternenmast ist natürlich gratis. Auch nichts bezahlen müssen diejenigen, die den gemieteten E-Scooter nach der Nutzung mitten auf dem Bürgersteig stehen lassen oder ins angrenzende Gebüsch werfen. Wohl aber muss ein anderer dafür einstehen - und damit indirekt auch der Fahrer über die nach Nutzungsdauer abgerechnete Miete: nämlich der Vermieter des E-Scooters.