In Ergänzung zur am Freitag in Kraft getretenen, neuen Coronaschutzverordnung hat das Land Nordrhein-Westfalen am per Erlass festgestellt, dass bei einem Inzidenzwert höher 35 die 3G-Regel für Veranstaltungen auch für öffentliche Sitzungen der Stadträte und aller weiteren kommunalpoitischen Gremien gilt. Das heißt, dass nur Geimpfte, Genesene (für sechs Monate ab Positivbefund) und Getestete an den STizungen teilnehmen dürfen.
Politik 3G-Regel für Sitzungen von Rat und Ausschüssen
Wuppertal · Das Land hat am Dienstag die neue Coronaschutzverordnung konkretisiert. Das hat Folgen für die politische Arbeit in den Städten.
25.08.2021
, 08:11 Uhr