Mehr als 6000 selbstständige Unternehmer in NRW haben sich in einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen, die juristisch gegen finanzielle Forderungen des Landes NRW vorgehen will. Es geht um die Corona-Soforthilfen aus den Monaten März bis Mai 2020, die in einer Größenordnung von 9000 Euro an Solo-Selbstständige ausgezahlt worden sind und nun in vielen Fällen zurückgezahlt werden sollen. Seit Herbst 2020 hat die Interessengemeinschaft (IG) eine Düsseldorfer Verwaltungsrechtskanzlei eingeschaltet, die die Einzelkläger vor dem Verwaltungsgericht vertritt.
Corona-Soforthilfen 6300 Einzelklagen gegen die Rückzahlungsforderung bei der Soforthilfe
Wuppertal · Mehr als 6000 selbstständige Unternehmer in NRW haben sich in einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen.
17.06.2021
, 08:00 Uhr