Diskussionen Bezirksregierung hat zur Wuppertaler L 419 eine andere Rechtsauffassung

Wuppertal · Der Streit um den verhinderten Ausbau der Landesstraße nach dem OVG-Urteil geht weiter.

So sah die Planung zum Ausbau der L419 an der Kreuzung Staubenthaler Straße aus.

Foto: Straßen NRW

Erst vor wenigen Tagen hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Landesstraße 419 aufgehoben, schon allein deshalb, weil das Land für die Planfeststellung gar nicht zuständig gewesen wäre. Beendet ist die Diskussion damit freilich nicht. Denn eine verkehrliche Überbelastung bleibt an dieser Stelle genauso wie der Frust über einen Planungsfehler, der den Steuerzahler einige Millionen kosten wird. „Die bisherigen Planungskosten bewegen sich im unteren einstelligen Millionenbereich“, teilte jetzt Straßen NRW als verantwortliche Verwaltung für Planung, Bau und den Betrieb des überörtlichen Straßennetzes der WZ mit. Welche Fortsetzung die Planung finden wird, wollte die Landesbehörde derweil noch nicht mitteilen. Man müsse zunächst „gründlich sichten und anschließend rechtlich bewerten“, bevor man in der Lage sei, „das weitere Verfahren beurteilen zu können“.