Die Stadt darf das neu erworbene Gelände der ehemaligen Landesjustiz- und Pädagogischen Hochschule auf der Hardt 15 Jahre lang nur für kommunale Zwecke nutzen. Das geht aus Passagen im Kaufvertrag mit dem Land hervor, die der WZ vorliegen. Aber: Eine Bebauung für anderweitige Zwecke ist trotz dieser Verpflichtung nicht ausgeschlossen. Denn sollte die Stadt doch innerhalb dieser Zeitspanne das Areal zum Beispiel für hochwertiges Wohnen veräußern wollen, will das Land ein Stück vom Kuchen abhaben. Michael Felstau, engagierter Bürger und unter anderem im Förderverein Historische Parkanlagen und der Initiative Urbanes Gärtnern aktiv, fordert deshalb ein Konzept von der Stadt und Politik, das eine Bebauung dauerhaft verhindert – und die Entwicklung der Hardt steuert.
Stadtentwicklung Für Wohnbebauung auf der Hardt gibt es noch eine Hintertür
Idee: Deshalb soll ein Entwicklungskonzept auch das Umfeld mit einbeziehen. Die Stadt sollte zum Beispiel ein weiteres BLB-Gelände selbst kaufen, um die Planung besser steuern zu können.
05.12.2020
, 06:00 Uhr