Analyse: Protest per Plakat -  was ist erlaubt, was nicht? Bußgeld von 128,50 Euro für ein  Banner an einer Brücke über der B7

128,50 Euro müssen drei Aktivisten jeweils zahlen weil sei ein Banner an einer Brücke angebracht haben - Protest mit Plakaten: Was ist eigentlich erlaubt?

  Gleiche politische Kritik, andere Sachlage: Das Banner an der Marienstraße hängt an einem privaten Haus - nicht an städtischem Eigentum.

Gleiche politische Kritik, andere Sachlage: Das Banner an der Marienstraße hängt an einem privaten Haus - nicht an städtischem Eigentum.

Foto: Fischer, Andreas H503840

Am Ende gab es einen Bußgeldbescheid über 128,50 Euro. Für das Aufhängen eines Plakats. Zumal für eines mit politischer Botschaft. Horst-Peter Metz und seine zwei Mitstreiter ärgern sich. Und sehen sich falsch informiert. Weil die Polizei gesagt habe, es folge kein Verfahren. Metz schreibt der WZ: „Wir sind empört, weil es seitens der Demokratie ja immer heißt, es sei notwendig und erwünscht, mitzudenken und sich zu äußern.“ Er hat das Gefühl, das Gegenteil sei der Fall.