Gerät das sogenannte Cannabis-Gesetz doch noch ins Wanken? Der Bundestag hatte Ende Februar beschlossen, dass der Besitz und der Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein soll. Doch dafür muss es am kommenden Freitag auch noch den Bundesrat passieren. Die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren damit zumindest abbremsen. Und zusätzlich könnten die Gesetzesgegner, wie etwa die CDU, noch Änderungen erreichen.
Analyse Cannabis: Wie schätzt der Wuppertaler Verein „Wubatz“ die anstehende Entscheidung ein?
Am kommenden Freitag steht im Bundesrat die Legalisierung der Droge auf der Tagesordnung.
15.03.2024
, 20:43 Uhr