Zum Jahresende können sich viele Beschäftigte auf eine zusätzliche Zahlung ihres Arbeitgebers freuen. Auch wer von einer Lohn- oder Gehaltspfändung betroffen ist, darf einen Teil des Weihnachtsgeldes behalten. „Bis zu 670 Euro bleiben davon pfändungsfrei im Geldbeutel”, sagt Werner Bergmann, Schuldner- und Insolvenzberater in der Verbraucherzentrale in Wuppertal. „Bei einer Kontopfändung müssen Schuldnerinnen und Schuldner allerdings selbst aktiv werden, um vom Weihnachtsgeld zu profitieren.”
Verbrauchertipp Was in Wuppertal gepfändet werden darf
Wuppertal · Ein bestimmter Betrag vom Weihnachtsgeld ist pfändungsfrei.
01.12.2022
, 12:00 Uhr