Verbrauchertipp Was in Wuppertal gepfändet werden darf

Wuppertal · Ein bestimmter Betrag vom Weihnachtsgeld ist pfändungsfrei.

Werner Bergmann von der Beratungsstelle Wuppertal der Verbraucherzentrale NRW

Foto: Fischer, A. (f22)/Fischer, Andreas (f22)

Zum Jahresende können sich viele Beschäftigte auf eine zusätzliche Zahlung ihres Arbeitgebers freuen. Auch wer von einer Lohn- oder Gehaltspfändung betroffen ist, darf einen Teil des Weihnachtsgeldes behalten. „Bis zu 670 Euro bleiben davon pfändungsfrei im Geldbeutel”, sagt Werner Bergmann, Schuldner- und Insolvenzberater in der Verbraucherzentrale in Wuppertal. „Bei einer Kontopfändung müssen Schuldnerinnen und Schuldner allerdings selbst aktiv werden, um vom Weihnachtsgeld zu profitieren.”