Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung ist fast doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Per Gesetz sollten Arbeitgeber dazu ermutigt werden, auch diese Zielgruppe als Arbeitnehmer in den Fokus zu nehmen. Ein Unternehmen mit beispielsweise mehr als 60 Arbeitsplätzen muss fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Mit einer Ausgleichsabgabe, die bis zu 360 Euro monatlich für jeden unbesetzten Platz betragen kann, können sich die Unternehmen förmlich aus dieser Regelung freikaufen. Und die meisten machen das auch. Was den Fachkräftemangel angeht, strafen sie damit eine komplette Zielgruppe mit Nichtachtung. Dabei bleibt erhebliches Potenzial auf der Strecke.
Fachkräftemangel Ein Wuppertaler Unternehmen setzt auf gehörlose Mitarbeiter
Wuppertal · Im Dentallabor Korte arbeiten fünf gehörlose Zahntechniker. So läuft das Miteinander.
04.04.2023
, 11:30 Uhr