Ökologie Entwässerungsstreit: Wuppertal soll zahlen - und spricht jetzt von „rechtlicher Fehlinterpretation“

Wuppertal · Das Wuppertaler Landgericht fällt ein Urteil im Streit über die Entwässerung im Quartier „In der Beek“. Demnach muss die Stadt für Regenwasser-Schäden aufkommen.

Die Stadt Wuppertal hat seinerzeit eine Starkregenkarte erstellen lassen, die auch in der Urteilsbegründung des Landgerichts eine Rolle spielt.

Foto: dpa-tmn/Armin Weigel

Muss die Stadt Wuppertal für das Regenwasser aufkommen, von dem ein Grundstücksbesitzer  im Wohnquartier „In der Bleek“ in Uellendahl-Katernberg  seine Fläche beeinträchtigt sieht? Ja, muss sie, wenn man dem Urteil des Wuppertaler Landgerichts folgt. Die Stadt sieht das allerdings anders und schreibt auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion: „Entscheidend für den negativen Ausgang des Verfahrens war, dass die Zusammensetzung der Kammer und insbesondere die Person des Vorsitzenden wechselten.“