Aus rechtlicher Sicht sei es ein „ziemlich komplexer Sachverhalt“, sagt Oliver Brexl, Rechtsanwalt aus Berlin und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ein Urheberrechtsschutz zugunsten von Künstler Martin Heuwold komme - nach deutschem Urheberrecht - auf jeden Fall in Betracht, „da es eine künstlerische Leistung, eine persönliche geistige Schöpfung, ist, wie er die Brücke gestaltet hat“, erklärt Brexl. „Auch wenn er auf die bereits bekannten Lego-Steine als Motiv zurückgegriffen hat.“
Diskussion um die optische Gestaltung Anwalt zur Lego-Brücke: „Die Idee kann nicht geschützt werden“
Analyse | Wuppertal/Berlin · Kopie, Plagiat oder ein Fall für die Gerichte? Rechtsanwalt Oliver Brexl spricht von einem „ziemlich komplexen Sachverhalt“.
25.06.2021
, 13:15 Uhr