Unfall Familie gestorbener Fußgängerin in Wuppertal wendet sich an das Bundesverfassungsgericht

Wuppertal · Nach dem Unfall wollen die Angehörigen ein Gerichtsverfahren gegen den Autofahrer erreichen.

An der Unfallstelle wurde ein Kreuz aufgestellt.

An der Unfallstelle wurde ein Kreuz aufgestellt.

Foto: Tobias Karbach

Acht Monate auf Bewährung, eine Geldauflage von 1000 Euro und die Pflicht, an einem Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen: Diesen Strafbefehl hat das Wuppertaler Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach einem Unfall gegen den damals 21-jährigen Autofahrer erlassen. Einen Gerichtstermin gab es nicht. Dagegen geht die Familie der 42-jährigen Fußgängerin vor, die einen Tag nach dem Unfall auf der Märkischen Straße gestorben ist. Der Rechtsweg ist nun ausgeschöpft. Der Anwalt der Familie hat deswegen das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.