Acht Monate auf Bewährung, eine Geldauflage von 1000 Euro und die Pflicht, an einem Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen: Diesen Strafbefehl hat das Wuppertaler Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach einem Unfall gegen den damals 21-jährigen Autofahrer erlassen. Einen Gerichtstermin gab es nicht. Dagegen geht die Familie der 42-jährigen Fußgängerin vor, die einen Tag nach dem Unfall auf der Märkischen Straße gestorben ist. Der Rechtsweg ist nun ausgeschöpft. Der Anwalt der Familie hat deswegen das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.
Unfall Familie gestorbener Fußgängerin in Wuppertal wendet sich an das Bundesverfassungsgericht
Wuppertal · Nach dem Unfall wollen die Angehörigen ein Gerichtsverfahren gegen den Autofahrer erreichen.
07.07.2023
, 06:30 Uhr