„Meisten untersagen Konsum“ Gastronomen in Wuppertal dulden keine Kiffer im Biergarten

Wuppertal · In Wuppertal verbieten viele Gastronomen den Konsum von Cannabis in der Außengastronomie. Das Ordnungsamt kündigt an, die Cannabis-Regeln im Blick zu haben.

 Kiffen in der Außengastronomie ist rein gesetzlich nicht verboten. Aber viele Gründe sprechen aus Sicht der Hausherren dagegen.

Kiffen in der Außengastronomie ist rein gesetzlich nicht verboten. Aber viele Gründe sprechen aus Sicht der Hausherren dagegen.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Aber nicht überall: Etwa in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen oder Jugendeinrichtungen ist der Konsum nicht gestattet, genauso wie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Für Gastronomiebetriebe gibt es keine eigenen gesetzlichen Regelungen. Vielmehr werden hier die Regelungen angewandt, die auch für das Rauchen von Zigaretten gelten. Der Bundesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) fasst zusammen: „Für Raucherkneipen, Raucherräume und die Außengastronomie gilt: Da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer das Rauchen noch erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet.“