Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Aber nicht überall: Etwa in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen oder Jugendeinrichtungen ist der Konsum nicht gestattet, genauso wie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Für Gastronomiebetriebe gibt es keine eigenen gesetzlichen Regelungen. Vielmehr werden hier die Regelungen angewandt, die auch für das Rauchen von Zigaretten gelten. Der Bundesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) fasst zusammen: „Für Raucherkneipen, Raucherräume und die Außengastronomie gilt: Da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer das Rauchen noch erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet.“
„Meisten untersagen Konsum“ Gastronomen in Wuppertal dulden keine Kiffer im Biergarten
Wuppertal · In Wuppertal verbieten viele Gastronomen den Konsum von Cannabis in der Außengastronomie. Das Ordnungsamt kündigt an, die Cannabis-Regeln im Blick zu haben.
18.06.2024
, 06:00 Uhr