Für die Händler in Wuppertal und den angrenzenden Städten bedeutet dies: Schaufenster dürfen von 22 bis 6 Uhr nicht mehr beleuchtet werden. In beheizten Geschäften dürfen Ladentüren, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, nicht mehr dauerhaft offen stehen.
Plakataktion der Einzelhändler soll Kunden in die Geschäfte locken Handel im Bergischen Städtedreieck: „Wir haben geöffnet!“
Wuppertal/Solingen/Remscheid · Ab 1. September könnte es etwas dunkler werden im Bergischen Städtedreieck. Denn dann gilt die erste von zwei Energieeinsparverordnungen des Bundeskabinetts.
26.08.2022
, 21:46 Uhr