Das Rechtsgutachten zur geplanten Hängebrücke für die Bundesgartenschau 2031 in Wuppertal liegt vor: Jetzt wird die Stadt ein begleitendes Planungsbüro beauftragen und in das Genehmigungsverfahren einsteigen. Das Gutachten der Bonner Rechtsanwaltskanzlei Redeker/Sellner/Dahs erörtert auf 36 Seiten die juristischen Grundlagen für die Planung und den Bau eines solchen Bauwerks. Als Fazit steht darin, dass die Umsetzung des Hängebrückenprojekts in einem sogenannten Bebauungsplanverfahren möglich ist. Hierbei liegt die Genehmigungshoheit bei der Wuppertaler Stadtverwaltung, genauer gesagt im Ressort 105 (Bauen und Wohnen). Würde man das Projekt stattdessen in einem sogenannten Plangenehmigungsverfahren durchführen, wäre die Düsseldorfer Bezirksregierung Herrin des Verfahrens. Nun aber erscheint vieles einfacher.
Zukunftspläne Juristen attestieren der Hängebrücke für die Buga 2031 in Wuppertal gute Chancen
Wuppertal · Im Rechtsgutachten einer Bonner Anwaltskanzlei wird das Für und Wider eines Baugenehmigungsverfahrens abgeklopft.
08.07.2023
, 05:30 Uhr