Beim Laub im Garten ist der Fall relativ klar geregelt. Hier ist der Haus- oder der Grundstücksbesitzer für die Entsorgung zuständig. Anders ist es bei den Blättern, die auf Gehwegen liegen bleiben. Normalerweise hat hier die Stadt die Pflicht für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Allerdings können die Gemeinden diese Aufgabe auch an die Hausbesitzer übertragen, die wiederum die Möglichkeit haben im Mietvertrag festzulegen, dass der Mieter für das Fegen des Laubs zuständig ist. Alternativ kann er auch einen Dienstleister damit beauftragen.
Goldener Blätterteppich Kampf gegen das Herbstlaub in Wuppertal: Was ist erlaubt, was verboten?
Wuppertal · Wuppertal im goldenen Herbst. Alle Jahre wieder ist es genau dieser Anblick eines stattlichen Blätterteppichs, den viele Menschen in der Stadt genießen. Doch hinter der meist malerischen Fassade steht immer auch die Frage: Was ist im Kampf gegen das Herbstlaub erlaubt und was nicht?
10.11.2021
, 05:56 Uhr