Hochrisikospiel Hochrisikospiele: Polizeieinsatz wäre für den Wuppertaler SV nicht bezahlbar

Wuppertal · Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Rechnungen für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen zulässig sind. Der Wuppertaler SV fürchtet hohe Kosten und ist froh, dass NRW-Innenminister Reul zunächst keine Kostenerhebung plant.

Kürzlich übte die Polizei noch einen Großeinsatz mit Fußballfans im Stadion am Zoo, inklusive Begleitung vom Bahnhof. Eine Kostenbeteiligung wäre für Vereine wie den WSV kaum zu stemmen.

Foto: Andreas Fischer

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf eine Klage aus Bremen hin, dass Rechnungsstellungen an Fußballvereine für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen grundsätzlich zulässig sind, hat in der Fußballszene für Unruhe nicht nur bei den Profiklubs der ersten und zweiten Liga gesorgt. Hochrisikospiele mit erheblichem Polizeiaufgebot gibt es schließlich auch in der dritten und vierten Liga. Die Äußerung von NRW-Innenminister Herbert Reul, dass er eine solche In-Rechnung-Stellung in NRW nicht plane und auch für falsch halte, wurde beim WSV insofern mit Erleichterung aufgenommen. Ähnliche Äußerungen gab es auch aus einigen anderen Bundesländern.