Viele Verträge können einfach und bequem online abgeschlossen werden: vom Zeitschriften-Abo über Fitnessstudio-Mitgliedschaften bis zu Mobilfunkverträgen. Wer aus dem Vertrag wieder raus möchte, hat es hingegen nicht immer so leicht. Das soll sich ab dem 1. Juli ändern. Wenn ein Unternehmen über seine Webseite den Vertragsabschluss online anbietet, muss künftig auch die Möglichkeit bestehen, über die Internetseite zu kündigen. „Es ist wichtig, dass den Menschen bei der Kündigung keine unnötigen Steine in den Weg gelegt werden“, heißt es von der Wuppertaler Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. „Der Kündigungsbutton ist eine gute Lösung, um die Kündigung von Verträgen zu erleichtern.“
Verbrauchertipp Online-Abos: Ab 1. Juli wird der Kündigungsbutton zur Pflicht
Wuppertal · Für die Gestaltung des Kündigungsbuttons gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Die gewohnten Wege, einen Vertrag zu beenden, funktionieren aber auch weiterhin.
23.06.2022
, 10:01 Uhr