Der geplante Ausbau der L419 in Ronsdorf steht völlig unerwartet vor dem Aus. Nach WZ-Informationen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eine vorläufige schriftliche Einschätzung abgegeben, die besagt, dass der Planfeststellungsbeschluss zum L419-Ausbau aus formellen Gründen nicht rechtmäßig ist. Der Grund: Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für die Planung des Mammutprojekts überhaupt nicht zuständig, weil die L419 nach dem Ausbau zu einer Bundesstraße werden soll – und so am Ende eine Landesstraße genehmigt, aber eine Bundesstraße gebaut würde.
Die Reaktionen Panne in Wuppertal: Geplanter Ausbau der L419 steht wegen falscher Planfeststellung vor dem Aus
Wuppertal · Eine vorläufige Einschätzung der Oberverwaltungsgerichts in Münster kommt zu dem Schluss: Die Bezirksregierung ist für die Planung nicht zuständig. Ein entsprechendes Urteil wäre das Aus für den aktuellen Planfeststellungsbeschluss.
18.09.2024
, 11:01 Uhr