Am Vormittag ließ der 20. Senat mitteilen, dass „der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 25. Mai 2021, mit welchem die Erweiterung der Halde Oetelshofen in Wuppertal genehmigt worden ist, um dort weiteren Abraum aus dem Kalksteintagebau zu deponieren“ sofort vollziehbar bleibt. Damit bestätigte das OVG einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.
Umstrittenen Haldenerweiterung Gericht weist Osterholz-Beschwerde zurück und hebt letzte Hürde für Rodung auf
Wuppertal · Die Rodungs-Gegner aus dem Osterholz mussten am Freitag einen weiteren Rückschlag hinnehmen. In Münster wies das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde eines Anwohners zurück.
30.12.2021
, 14:20 Uhr