Nachrichten aus den Partnerstädten Silvester: In Wuppertals Partnerstädten werden zum Feuerwerk Sicherheitshinweise ausgesprochen

Wuppertal · Warnung vor gefährlichen Sprengkörpern.

Am Brandenburger Tor steigt auch in diesem Jahr wieder die große Silvesterparty.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Der Jahreswechsel steht bevor, und es werden Hinweise zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk gegeben, auch in Wuppertals Partnerstadt Schwerin: „Gemeinsam mit der Polizei und der Feuerwehr werden wir nicht müde zu betonen, dass bei der Verwendung illegaler Sprengkörper die Gefahr schwerster Verletzungen bis hin zur Lebensgefahr droht“, betont der für Feuerwehr und Rettungsdienst zuständige Dezernent Bernd Nottebaum. Erwachsene hätten dabei die besondere Verantwortung, Kindern und Jugendlichen den Zugang oder unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerksartikeln zu verwehren. Das Steigenlassen von so genannten Himmelslaternen ist in Mecklenburg-Vorpommern verboten, informiert die Verwaltung. „Die in Schwerin gültige ,Anordnung zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen’ schreibt vor, dass in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen auch zu Silvester und am Neujahrstag aus Lärmschutzgründen nicht geknallt werden darf. Verboten ist das Abfeuern von Raketen und sogenannten Römischen Lichtern in der Landeshauptstadt im Umkreis von 150 Metern um brandgefährdete Objekte wie reetgedeckte Gebäude, Holzlager und Tankstellen. „Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu zehntausend Euro geahndet werden“, so Schwerins Ordnungsdezernent Silvio Horn. Wer ausgiebig Gebrauch von Böllern und Silvesterraketen macht, sollte anschließend das Fegen nicht vergessen, mahnt die Verwaltung. Die Verursacher übermäßiger Verschmutzungen von Straßen und Bürgersteigen sind dazu laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet.