Gemeinnützige Einrichtungen bekommen nicht nur Spenden, die freiwillig gezahlt werden – auch Straftäter und Beschuldigte müssen oder können zahlen, wenn Gericht oder Staatsanwaltschaft es ihnen zur Auflage machen.
Auflagen So verteilen Gerichte Geldstrafen für gute Zwecke
Das Landgericht und die Amtsgerichte des Bezirks beschlossen 2020 rund 605 500 Euro an Geldauflagen.
04.01.2022
, 07:30 Uhr