Am Jöferweg im Cronenberger Ortsteil Sudberg reihen sich Ein- und Zweifamilienhäuser aneinander und sorgen für ein einheitliches Bild der Nachbarschaft. Das ist weder ungewöhnlich noch Zufall, schließlich sieht Paragraf 34 des Baugesetzbuches vor, dass ein Bauvorhaben nur zulässig ist, wenn es sich „nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.“ Dies gilt, sofern kein Bebauungsplan vorliegt. Im Jöferweg führt jetzt ein Streit darüber zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Bewohnern und der Stadt Wuppertal.
Klage gegen die Stadt Rechtsstreit um Neubau in Siedlung am Jöferweg in Sudberg
Sudberg · Ein Nachbar sieht Ungereimtheiten in der Planung und klagt gegen die Stadt.
13.01.2022
, 19:37 Uhr