Im Prozess um die fahrlässige Tötung einer Fußgängerin durch einen Fahrradfahrer, der mit seinem Pedelec (Fahrrad mit Elektromotor mit einer Trittunterstützung) mit der älteren Frau zusammengestoßen sein soll, hat das Amtsgericht den 33-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung auf vier Jahre. Zudem darf der Mann innerhalb der nächsten zwei Jahre keine Fahrerlaubnis erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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