Justiz Umgang mit Sex-Bildern wird schnell zur Straftat: Wuppertaler Jugendrichter klärt auf

Wuppertal · Kinder- und jugendpornografische Inhalte sollten sofort gelöscht werden.

Bilder auf Handys können ihre Besitzer auf die Anklagebank bringen.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Pornografische Bilder von Kindern und Jugendlichen sind verboten, ihr Erwerb, Besitz und ihre Verbreitung strafbar, ein Verbrechen. Eigentlich ganz klar, scheint es. Trotzdem gibt es Fälle, in denen Menschen ohne böse Absicht zu Tatverdächtigen werden, was schwere Folgen haben kann. Darunter auch viele Jugendliche. Darüber informierte jetzt Markus Adams, Richter am Amtsgericht, der als Jugendrichter solche Fälle erlebt hat, bei einem Pressegespräch im Landgericht.