Es geht um einen Vertrag zwischen dem städtischen Gebäudemanagement und den Wuppertaler Stadtwerken mit einem sogenannten Scheibenpachtmodell. Die Stadt hat einen Teil eines Kraftwerks gemietet – und wer selbst Strom erzeugt, muss dafür keine EEG-Umlage zahlen. EEG steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, mit der Umlage soll der Ausbau von erneuerbaren Energien finanziert werden.
Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil gegen Stadt Wuppertal: Muss Energie-Umlage in Millionenhöhe nachgezahlt werden?
Wuppertal · Hat die Stadt von zu niedrigen Strompreise profitiert, indem sie durch einen Vertrag mit den WSW keine EEG-Umlage gezahlt hat? Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht das so – es droht eine Rückzahlung. Doch der Rechtsstreit geht weiter.
15.12.2021
, 11:31 Uhr