Seit Anfang April sind Besitz und Anbau von Cannabis gesetzlich erlaubt. Zumindest unter bestimmten Auflagen. Und dazu gehört auch die Frage, wo die Droge konsumiert wird. Laut Gesetz darf in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden. Generell nicht erlaubt ist der Konsum in Gegenwart von Minderjährigen. Deshalb ist er in einem Abstand von bis zu 100 Metern von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten verboten.
Cannabis-Karte Wo das Kiffen in Wuppertal jetzt offiziell erlaubt ist
Wuppertal · Beratungsstellen erleben noch keine vermehrten Anfragen nach Unterstützung.
15.04.2024
, 08:52 Uhr