Seit dem 1. Juni haben ukrainische Geflüchtete Anspruch auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II, im Volksmund auch Hartz IV genannt. Damit ist das Jobcenter für sie zuständig, das ihnen auch Beratung und Unterstützung anbietet. 1500 Menschen sind bisher dort angemeldet.
Antrag auf Hartz IV Bisher wurden 600 „Bedarfsgemeinschaften“ aus der Ukraine registriert
Wuppertal · Seit dem 1. Juni ist das Jobcenter für die Geflüchteten zuständig. Diese müssen jetzt einen Antrag auf Hartz IV stellen.
14.06.2022
, 07:00 Uhr