Die Erhaltung von Grünflächen ist gerade in Zeiten des Klimawandels und der Erderwärmung eine unverzichtbare Aufgabe. Eingriffe in Natur und Landschaft sind laut Bundesnaturschutzgesetz deshalb durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle wiederherzustellen. Ist dies nicht möglich, weil – etwa bei Privatleuten – keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, können die Träger der Maßnahmen auch ein Ersatzgeld zahlen, mit dem solche Projekte gefördert werden. Die Auflage zur Schaffung von Kompensationsflächen gilt in der Regel allerdings nur für Vorhaben im sogenannten Außenbereich der Stadt – also Bereichen, die naturnah liegen und keine geschlossene Bebauung aufweisen.
Bauprojekte und Co. Auf 270 Flächen im Wuppertaler Stadtgebiet wird der Eingriff in die Natur ausgeglichen
Wuppertal · Die Erhaltung von Grünflächen ist gerade in Zeiten des Klimawandels eine unverzichtbare Aufgabe. Eingriffe in Natur und Landschaft müssen laut Gesetz an anderer Stelle ausgeglichen werden – wie die Lage in Wuppertal ist.
28.04.2023
, 08:00 Uhr