19. Juli statt 19. Januar Führerschein-Umtausch: Corona führt zu Fristverlägerung

Wuppertal · Kaum ein Amt ist in Wuppertal so gefragt wie das Straßenverkehrsamt. Termine auf Lichtscheid sind wegen der Überlastung kaum zu kriegen und jetzt rollt noch eine weitere Anfragen-Welle auf die Mitarbeiter zu. Und zwar die von den Menschen, die ihren alten Führerschein umtauschen müssen.

Bis Ende Februar sind kaum noch Termine im Straßenverkehrsamt zu bekommen.

Foto: Fischer, Andreas (f22)

Alle Wuppertalerinnen und Wuppertaler, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und noch den alten Führerschein haben, müssen den bis zum 19. Januar in einen neuen Scheckkartenführerschein umtauschen. Grund ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG, die vorschreibt, dass in der Staatengemeinschaft in Zukunft alle Führerscheine fälschungssicher und einheitlich sein müssen. Allen, die die Frist nicht einhalten und bei einer Verkehrskontrolle mit dem alten Führerschein erwischt werden, droht ein Bußgeld von zehn Euro.