Wuppertaler Bezirksvertreter in Sorge „Hier passt keine Shisha-Bar hin“

Wuppertal · Die beabsichtigte Umnutzung einer ehemaligen Tanzschule an der Uellendahler Straße in Wuppertal wird kritisch gesehen. Dort will ein Unternehmer eine Shisha-Bar betreiben.

Zuvor befand sich in der Uellendahler Straße 480 eine Tanzschule, wo jetzt jemand eine Shisha-Bar eröffnen möchte.

Foto: JA/Andreas Fischer

„Das passt nicht hierher“: In dieser Einschätzung über eine Shisha-Bar, die ein Unternehmer in der Uellendahler Straße Nummer 480 betreiben will, sind sich die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen, FDP und die Freien Wählern der Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg (BV) einig. In einem gemeinsamen Antrag für die BV-Sitzung am heutigen Donnerstag formulieren sie es so: „Die beabsichtigte Umnutzung der ehemaligen Tanzschule an der Uellendahler Straße 480 in eine Shisha-Bar steht der bisherigen gewerblichen Nutzung des unmittelbaren Umfelds entgegen. In direkter Nähe finden sich mehrere Kleingewerbe, Einzelhandel und Produktionsstätten.“ Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans wollen die Bezirkspolitiker dem Vorhaben entgegenwirken. Das Gebäude an der Uellendahler Straße befindet sich in Privatbesitz. „Der Besitzer hat grundsätzlich das Recht dazu, es zu vermieten, an wen er will“, sagt Bezirksbürgermeister Hans Joachim Lüppken (CDU). Es bestehe aber Einigkeit unter den BV-Mitgliedern der genannten Fraktionen, dass eine Shisha eher in den innerstädtischen Bereich gehöre. Die Bezirksvertreter hätten sich die Gegend gemeinsam angeschaut und seien zu diesem Urteil gekommen. Das sieht auch Yannick Bartsch (SPD) so. Ihm zufolge geht der Antrag auf eine Idee seiner Fraktion in der BV zurück, für die sich die anderen Fraktionen schnell gewinnen ließen. „In direkter Nähe der ehemaligen Tanzschule finden sich mehrere Kleingewerbe, Einzelhandel und Produktionsstätten“, so Bartsch. Man sei an der Stelle schon seit Längerem um „eine positive Stadtentwicklung“ bemüht. Eine Shisha-Bar würde dem widersprechen, meint der SPD-Genosse. Der Bebauungsplan, von dem in dem Antrag die Rede ist, soll zum Ziel haben, die Ansiedlung von bestimmten Gewerbebetrieben im genannten Bereich zu steuern und gegebenenfalls zu untersagen.