Seit 16. März müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen vollständig geimpft sein. Dazu gehören etwa Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen und Pflegedienste. Die Mitarbeiter mussten bis 15. März ihren Arbeitgebern einen Nachweis vorlegen, dass sie dreimal geimpft sind, oder zwei Impfungen und eine Coronainfektion hatten – oder einen Nachweis darüber, dass medizinische Gründe gegen eine Impfung sprechen.
Gesundheitsamt berichtet Hunderten Ungeimpften im Gesundheitswesen in Wuppertal drohen Bußgelder
Wuppertal · Rund 900 Beschäftigte im Gesundheitswesen in Wuppertal sind nicht ausreichend gegen eine Coronainfektion geimpft. Doch wie viele davon am Ende nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz arbeiten dürfen, steht noch nicht fest.
09.06.2022
, 08:20 Uhr