Abrechnungen für Nachhilfestunden, während denen die Schüler in den Osterferien, Sommerferien oder auf Klassenfahrt waren, für Fächer, in denen sie nie unterrichtet wurden und für Doppelstunden, obwohl sie nur Einzelstunden erhielten: Die Staatsanwaltschaft warf einem leitenden Mitarbeiter eines Nachhilfe-Unternehmens gewerbsmäßigen Betrug vor. 26,50 Euro pro Unterrichtsstunde, insgesamt 16 420 Euro, soll er unrechtmäßig vom Jobcenter erhalten haben, das die Nachhilfe für Kinder von Leistungsempfängern finanzierte.
Amtsgericht Nachhilfe-Unternehmen rechnete Stunden falsch mit dem Jobcenter ab
Wuppertal · Ein leitender Angestellter eines Wuppertaler Nachhilfe-Unternehmens musste sich vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Betrug vor.
23.08.2021
, 19:00 Uhr