Immer wieder sieht man auch Autos über die gemeinsame Rad- und Busspur auf der B7 auf Höhe der Ohligsmühle fahren, die erst im Juni dieses Jahres in Richtung Osten bis zur Immermannstraße verlängert wurde. Doch die Strafen für dieses Verkehrsdelikt können üppig ausfallen. Wenn ein Autofahrer den Sonderfahrstreifen benutzt, kann er mit 15 Euro zur Kasse gebeten werden, mit Behinderung werden seit dem 9. November auch 35 Euro fällig. Das Halten und Parken auf dem Bussonderstreifen wird mit 55 Euro geahndet, teilte das Presseamt der Stadt Wuppertal mit.
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