Gericht Ein Freispruch und eine Geldstrafe am Wuppertaler Gericht

Wuppertal · Die Urteile im Prozess um falsche Rechnungen von Beschäftigten des ESW sind am Wuppertaler Gericht gefallen. Das erwartet die Angeklagten.

Zwei junge Männer standen vor Gericht.

Foto: dpa-tmn/Frank Rumpenhorst

Im Fall der falschen Rechnungen, die beim Eigenbetrieb Straßenreinigung (ESW) Wuppertal für eine Schaden von knapp 180 000 Euro gesorgt haben sollen, sind am Montagmorgen vom Schöffengericht des Wuppertaler Amtsgerichts zweierlei Urteile gesprochen worden. Zwei Männern, der eine 25, der andere 24, die als Mitangeklagte neben einem 37-jährigen Hauptangeklagten vor Gericht standen, waren diverse Delikte vorgeworfen worden: beiden der gemeinschaftliche, teils gewerbsmäßiger Betrug gemeinsam mit dem 37-jährigen Hauptangeklagten, dem 25-jährigen Mitangeklagten zudem noch Bestechung. Genauer soll der 37-jährige Hauptangeklagte, der ein ehemaliger leitender Mitarbeiter der ESW ist, Rechnungen für Winterdiensteinsätze von beiden Mitangeklagten manipuliert und damit Geld auf sein eigenes Konto gelenkt haben. Den 24-jährigen Mann aus Velbert sprach das Gericht frei – der 25-Jährige wurde indes zu 160 Tagessätzen à 60 Euro, also einer Gesamtgeldstrafe von 9600 Euro, und der Einziehung eines Teils der unrechtmäßig erhaltenen Geldsumme in Höhe von knapp über 3700 Euro verurteilt.