Grundbesitzer Wuppertaler Horst Möhlenbruch ärgert sich über Abwasser-Abrechnungen

Wuppertal · Der Hausbesitzer zahlte nur unter Vorbehalt und erwartet Rückerstattung – die Stadt sagt, die Bescheide sind rechtskräftig.

Horst Möhlenbruch mit den Bescheiden über die Abwassergebühren.

Foto: Ja/ANNA SCHWARTZ

Wie viel darf eine Stadt den Grundbesitzern für die Beseitigung des Abwassers berechnen? Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster und eine entsprechende Gesetzesänderung haben viele Städte veranlasst, ihre Gebühren herabzusetzen. Auch in Wuppertal sind die Preise reduziert worden. Der Ronsdorfer Horst Möhlenbruch ist aber nicht zufrieden damit, dass ihm die Gebühren erst ab dem Jahr 2022 neu berechnet wurden. Er erwartet auch eine Rückzahlung für die zurückliegenden Jahre ab 2017, denn seitdem zahlt er nur unter Vorbehalt. Die Stadt beruft sich darauf, dass die Bescheide rechtskräftig sind.