Bad Schmiedeberg 13-Jähriger soll gleichaltrigen Fabian getötet haben
Bad Schmiedeberg (dpa) - Ein 13-jähriger Schüler soll den gleichaltrigen Fabian aus Sachsen-Anhalt so stark geschlagen haben, dass er starb. Das tatverdächtige Kind habe Schläge auf Fabian zugegeben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau mit.
Nach der Anhörung müsse davon ausgegangen werden, dass der 13-Jährige mit massiver Gewalt mehrfach auf Fabians Kopf schlug. Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft soll der Junge einen Gegenstand verwendet haben, welchen, ließ er offen. Das tatverdächtige Kind sei in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden. Seine Angaben würden überprüft.
Nach intensiver Suche mit Fährtenhunden und einem Hubschrauber hatte die Polizei die Leiche des Schülers am Montag auf einem bewachsenen Gelände am Ortsrand der Kleinstadt Bad Schmiedeberg gefunden. Rechtsmediziner stellten fest, dass Fabian massive Gewalt am Kopf erlitt.
Der Junge wurde seit Sonntagabend vermisst - er war nicht nach Hause gekommen. Die Polizei stieß auf den nun verdächtigen 13-Jährigen, als sie intensiv im Umfeld des Getöteten ermittelte und beispielsweise überprüfte, wer zuletzt Kontakt mit Fabian hatte.
Der Landrat des Landkreises Wittenberg, Jürgen Dannenberg (Linke), sagte, beide Jungen seien den Behörden nie aufgefallen. Sollte der Tatverdächtige Fabian tatsächlich getötet haben, würde das Jugendamt einen Hilfsplan entwickeln - zum Schutz des Jungen, aber auch zur medizinischen Behandlung. Schon jetzt habe das Jugendamt den Eltern Hilfe angeboten. „Das ist eine schlimme Sache, sicher für beide Elternseiten“, sagte Dannenberg. An Fabians Schule waren Psychologen unterwegs, um mit Schülern und Lehrern zu sprechen.
Der Wiesbadener Kriminologe Rudolf Egg sagte, Kinder könnten auch vor dem Erreichen der Strafmündigkeit mit 14 Jahren schwerwiegende Folgen ihres Handelns abschätzen. „Die Altersgrenze bedeutet nicht, dass sie kein Schuldbewusstsein hätten oder nicht wüssten, was sie tun.“ Der Gesetzgeber habe damit nur festgelegt, dass für diese Kinder nicht die Strafjustiz zuständig ist, sondern Eltern, Erziehungsberechtigte und Jugendämter.