14 Jahre Haft für Serienräuber Feldhofer
Frankfurt/Main (dpa) - Es ist das Ende einer langen Flucht: Der Schwerverbrecher Thomas Feldhofer, einst einer der meistgesuchten Kriminellen Deutschlands, ist wegen mehrerer Raubüberfälle und der Entführung eines Linienbusses zu 14 Jahren Haft verurteilt worden.
Das Frankfurter Landgericht sprach ihn am Mittwoch unter anderem des schweren Raubes und der schweren räuberischen Erpressung schuldig. „Herr Feldhofer, gegen Sie geht heute das Strafverfahren und vielleicht in gewissem Sinne auch Ihre Flucht zuende“, sagte der Vorsitzende Richter Jörn Immerschmitt.
Mit seinem bundesweiten Beutezug hatte Feldhofer monatelang für Schlagzeilen gesorgt. Bei einer spektakulären Flucht vor der Polizei in Hessen hatte der gebürtige Krefelder im Dezember 2011 sogar einen Linienbus in Kronberg im Taunus gekapert - samt Insassen. Im Februar wurde er nach einer Verfolgungsjagd in Norddeutschland festgenommen. „Die Flucht musste enden, wo sie endete: im Straßengraben“, sagte Immerschmitt, der in seiner Urteilsverkündung aber trotz des Sündenkatalogs auch den freundlichen Charakter Feldhofers herausstellte.
„Gewalt ist eigentlich kein Teil Ihrer Persönlichkeit“, sagte der Jurist. Feldhofer sei während des Prozesses auch in den Medien vom „brutalen Verbrecher zum sympathischen Angeklagten“ geworden, der offen zu seinen Taten stehe und sich bei seinen Opfern entschuldigt habe. Letztlich hätten Geldsorgen, die Spielsucht und die fehlende soziale Bindung Feldhofer auf die schiefe Bahn gebracht. „Das war neben der Festnahme die zweite Sackgasse in Ihrem Leben“, sagte Immerschmitt.
Im Gefängnis ist Feldhofer bereits ein alter Bekannter: Von 2001 bis 2008 saß er schon wegen mehrerer Banküberfälle hinter Gittern. Er war auf Bewährung freigekommen, wurde aber bald wieder kriminell und verstieß damit gegen die Auflagen. In den kommenden vier Jahren muss er daher zunächst seine frühere Haftstrafe absitzen. Eine Sicherungsverwahrung lehnte das Frankfurter Gericht ab: „Die Resozialisierung ist möglich und auch aussichtsreich.“
Bei seinem Raubzug war Feldhofer laut Gericht ein Einzelgänger, nur unregelmäßig nahm er Kontakt zu seinen Bekannten auf. „Sie besaßen keine emotionale Bindung zu anderen Menschen“, sagte Immerschmitt. „Das hat uns erschreckt.“ Auf dem Handy des Mannes seien neben Anrufen einer Zeitarbeitsfirma keine Anrufe gefunden worden.
Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich zufrieden zeigte: „Das Urteil ist den Taten und der Schuld des Angeklagten angemessen“, sagte Staatsanwältin Dorothea Blunck. Auch Feldhofers Verteidiger will nicht in Berufung gehen.