20-Jähriger nach tödlicher Messerattacke auf Schülerin vor Gericht

Ein 20-Jähriger steht wegen Mordes vor Gericht. Er soll eine 14-Jährige auf offener Straße bei Berlin erstochen haben. Aus Wut darüber, dass sie ihm einen Korb gab?

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Cottbus (dpa). Eine 14 Jahre alte Schülerin verblutet auf offener Straße nach einer brutalen Messerattacke eines 20 Jahre alten Bekannten. Wurde der junge Mann aus Lohmar (Rhein-Sieg-Kreis) zum Mörder, weil die 14-Jährige den Kontakt zu ihm abbrechen wollte? Neun Monate nach der Bluttat in Eichwalde (Brandenburg) hat am Montag vor dem Cottbuser Landgericht der Mordprozess gegen den 20-Jährigen begonnen. Ob sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußern wird, blieb am Montag unklar. Die Verteidigung reichte zunächst einen Antrag wegen angeblicher Befangenheit der Richter ein.

Dem Mann wird vorgeworfen, der Jugendlichen aufgelauert und sie im Streit erstochen zu haben. Die beiden hatten sich im Internet kennengelernt. Die Details aus der Anklageschrift sind grausam. Demnach lauerte der 20-Jährige der Schülerin in einem Wäldchen auf - aus Wut darüber, dass sie den Kontakt abbrechen wollte. Nach einem etwa einstündigen Streit schlug er mit einer Bierflasche unvermittelt auf ihren Kopf. Anschließend zog er ein zehn Zentimeter langes Küchenmesser und stach immer wieder auf sein am Boden liegendes Opfer ein. Die 14-Jährige aus Eichwalde verblutete an 78 Stichverletzungen.

Der Täter soll erst von ihr abgelassen haben, als sie sich nicht mehr wehrte. Er habe eine besonders schwere Schuld auf sich geladen, hieß es. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass der Angeklagte das Mädchen heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordete.

Bei der Verlesung der Anklageschrift brach die Mutter der Getöteten in Tränen aus. Die Eltern sind Nebenkläger in dem Prozess. Ihnen direkt gegenüber saß der angeklagte Schüler - stets mit gesenktem Blick und mit gefalteten Händen. Als ihre Tochter noch lebte, hatte das Paar den mutmaßlichen Mörder kennengelernt, wie die Staatsanwaltschaft ausführte. Er habe sogar Wochen vor der Messerattacke bei der 14-Jährigen übernachtet, bevor sie auch auf Anraten der Eltern den Kontakt abgebrochen haben soll.

Nebenkläger ist auch ein Schulfreund der Getöteten. Er wollte ihr an dem folgenschweren 18. November 2013 noch zu Hilfe eilen und den Täter von ihr abdrängen. Dabei wurde er laut Staatsanwaltschaft von dem 20-Jährigen mit einem Messer an der Hand verletzt.

Die Verteidigung ging am Montag davon aus, dass die drei Richter der Jugendkammer am Landgericht Cottbus voreingenommen sind. Hintergrund ist eine Haftbeschwerde, die vom Gericht vor Monaten abgewiesen worden war. Die Verteidigung zitierte am Montag aus der dazugehörigen Begründung des Landgerichts. Durch die Wortwahl wie „besondere Bestialität und Grausamkeit“, mit der das Vorgehen des Täters beschrieben wurde, sieht sie einen Anhaltspunkt, dass die Richter nicht mehr objektiv sind.

Der Vorsitzende Richter, Thomas Braunsdorf, stellte dem Antrag geringen Erfolg in Aussicht, denn die Verteidigung hatte bereits solch einen vor Prozessbeginn im Zwischenverfahren gestellt. Das brandenburgische Oberlandesgericht hatte diesen im Mai abgelehnt. Jetzt muss eine Vertretungskammer am Landgericht den erneuten Antrag prüfen.