Weitere Fälle etwa von Nachstellen oder nächtlichem Telefon-Terror wurden in den Jahren 2007 und 2008 mit 160 Bewährungs- und 570 Geldstrafen geahndet.
Wie das Justizministerium berichtete, ermittelten die Staatsanwaltschaften in rund 14 200 Stalking-Fällen, die zu 1300 Anklagen führten. Mehr als 11 000 Verfahren wurden eingestellt - oft aus Mangel an Beweisen.