Abschleppwagen abbestellt: Falschparkerin will nicht zahlen
Münster (dpa). Eine Falschparkerin aus Münster wehrt sich vor Gericht dagegen, die Gebühr für einen abbestellten Abschleppwagen zu bezahlen.
Sie hatte im November 2009 auf einem Behindertenparkplatz in der Münsteraner Innenstadt geparkt und war dabei von einer Mitarbeiterin des Ordnungsamts erwischt worden. Noch bevor sich ein Abschleppwagen auf den Weg machen konnte, war die damals 80-Jährige aber zu ihrem Auto zurückgekehrt. Obwohl die Ordnungshüterin den Abschlepper daraufhin wieder abbestellte, soll die Seniorin 75 Euro bezahlen.
„Die Klägerin will für den Verwaltungsaufwand der Stadt nicht zahlen“, sagte der Gerichtssprecher am Montag. Ihrer Meinung nach habe der ganze Aufwand in einem Telefonat bestanden. Denn der Abschleppwagen habe ja noch nicht einmal losfahren müssen.
„Außerdem beruft sie sich auf eine Vorschrift, nach der die Behörde von einer Gebühr absehen kann“, sagte der Sprecher. Vor Gericht legte die Stadt am Montag eine Auflistung vor, wie sich die Gebühr zusammensetzte. Darin sei auch der Zeitaufwand eingerechnet gewesen.
Das Gericht muss nun innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob die Frau im Recht ist.