Achtung, der Fahrer filmt mit

Noch sind Kameras in deutschen Autos selten. Datenschützer schlagen Alarm — sie fürchten eine Flut von Unfallvideos im Internet.

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Ansbach. Sie gehören zu den am meisten angeklickten Seiten auf der Videoplattform YouTube. Filme zeigen dort umstürzende Lastwagen, Frontalzusammenstöße, sich überschlagende Autos, Raubüberfälle und prügelnde Autofahrer - dramatische Szenen auf Russlands Straßen. Viele der realen Unfälle übertreffen nachgestellte Actionszenen in Roadmovies an Dramatik bei weitem - schon weil sie den Betrachter scheinbar zum direkten Unfallbeteiligten machen.

Zu verdanken haben die Internetnutzer die Bilder dem Trend zu sogenannten On-Board-Kameras oder Dashcams, die vor allem bei russischen Autofahrern seit vielen Jahren beliebt sind. Millionen von Unfall-Kameras sind inzwischen in russischen Autos installiert — zum Schutz vor Verkehrsrüpeln, aber auch vor Betrügern, die mit provozierten Unfällen Kasse machen wollen.

Inzwischen entdecken auch immer mehr deutsche Autofahrer die Mini-Kameras, die sich je nach Ausführung hinter die Windschutzscheibe oder an den Innenraum-Rückspiegel klemmen lassen. Zwar ist der Markt nach Angaben der Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik noch klein. Aber seit im vergangenen Jahr Dashcam-Bilder von einem über dem russischen Tscheljabinsk niedergehenden Kometen um die Welt gingen, steigt das Interesse an den Autokameras.

Allerdings haben Autofahrer in Deutschland die Rechnung ohne die Datenschützer gemacht. Diese beobachten den Trend mancher, ständig jedes und alles auf einem Video festzuhalten, schon länger mit Sorge. Was sie von den Windschutzscheiben-Kameras halten, die in einer Art Endlosschleife Autofahrten lückenlos dokumentieren, machten sie in einem Beschluss Ende Februar klar. Der „Düsseldorfer Kreis“ — ein Zusammenschluss von Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im öffentlichen Bereich — erklärte den Einsatz von Dashcams schlicht für „datenschutzrechtlich unzulässig“.

Die Einigkeit in der Frage kommt aber keineswegs einem Verbot von Dashcam-Aufnahmen gleich. Denn bislang gibt es dazu weder rechtliche Bestimmungen im Datenschutzgesetz noch eine Rechtsprechung. Den Anfang machte gestern allerdings das Verwaltungsgericht im fränkischen Ansbach, das über die Klage eines Autofahrers gegen ein Verbot von Dashcam-Einsätzen zu entscheiden hatte.

In seiner Entscheidung zeigte die 4. Kammer großes Verständnis für die Einschätzung bayerischer Datenschützer. Auch wenn die Datenschutzfrage womöglich noch andere Gerichte beschäftigen wird, so gaben die Richter doch einige Winke. So machten sie deutlich, dass in ihren Augen das Recht von Passanten und Autofahrern, nicht heimlich gefilmt zu werden und so später unfreiwillig auf YouTube zu landen, ausgesprochen hoch zu bewerten sei.