Anfahrender Autofahrer haftet bei Unfall allein

Saarbrücken (dpa) - Ein Autofahrer, der unvorsichtig vom Straßenrand anfährt, haftet bei einem Unfall grundsätzlich allein. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken.

Denn nach dem am Montag (18.4.) bekannt gewordenen Richterspruch haben Autofahrer, die sich in den fließenden Verkehr einordnen wollen, eine besonders hohe Sorgfaltspflicht. (Aktenzeichen: 4 U 370/10). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatzklage eines Fahrzeughalters ab. Die Ehefrau des Klägers hatte mit dem Wagen am rechten Fahrbahnrand geparkt. Ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten, fuhr sie los und kollidierte dabei mit einem anderen Auto. Von dessen Halter verlangte der Kläger zumindest eine Beteiligung am Schaden, weil er zu schnell gefahren sei.

Das OLG bewertete die Sache anders. Die Richter hielten der Ehefrau des Klägers vielmehr einen besonders schwerwiegenden Verkehrsverstoß vor. Ein Autofahrer dürfe nur dann mit seinem Wagen anfahren, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sei.