Gefährliche Körperverletzung Anklage gegen mutmaßlichen Berliner U-Bahn-Treter
Berlin (dpa) - Ein halbes Jahr nach einem brutalen Fußtritt gegen eine Frau auf der Treppe eines Berliner U-Bahnhofs ist der mutmaßliche Gewalttäter angeklagt worden.
Wie die Generalstaatsanwaltschaft in der Hauptstadt mitteilte, wird dem 27-Jährigen gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Dafür liegt der Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft. Die Attacke hatte bundesweit Bestürzung hervorgerufen.
Der mutmaßliche Treppentreter soll in einer Nacht Ende Oktober 2016 unvermittelt eine ahnungslose Passantin mit einem Fußtritt in den Rücken so attackiert haben, dass sie eine Treppe im U-Bahnhof Hermannstraße hinunterstürzte. Die 26-Jährige erlitt einen Armbruch und eine Platzwunde am Kopf.
Der Verdächtige sitzt in Untersuchungshaft. Er war zunächst untergetaucht und wurde daraufhin mit Haftbefehl gesucht. Während viele den Mann noch in seiner bulgarischen Heimat vermuteten, wurde er kurz vor Weihnachten gefasst, als er auf dem Zentralen Omnibusbahnhof aus Südfrankreich in der Hauptstadt ankam.
Die Attacke war von einer Videokamera aufgezeichnet worden. In Berlin sind alle U-Bahnen und U-Bahnhöfe sowie Straßenbahnen und die meisten Busse mit Videokameras ausgestattet.
Bei der Festnahme war den Ermittlern der Zufall zu Hilfe gekommen. Wegen einer großen Präventionskampagne gegen Taschendiebe waren viele Polizisten zufällig in der Nähe des Busbahnhofs. Zivile Fahnder baten um Unterstützung, einige uniformierte Kollegen verstärkten dann schnell die Einsatztruppe am Busbahnhof.
Nach der Attacke waren erneut Forderungen nach mehr Videoüberwachung laut geworden. Der Bund deutscher Kriminalbeamter argumentierte, Überwachungskameras könnten Täter abschrecken.
Auf den Bildern waren vier junge Männer zu sehen. Nachdem die Polizei nach wochenlangen Ermittlungen die Bilder veröffentlichte, war Bewegung in den Fall gekommen.
Zunächst war ein jüngerer Bruder des Verdächtigen festgenommen worden. Er kam aber wieder frei, weil ihm keine unmittelbare Tatbeteiligung nachzuweisen war. Wenig später hatten die Ermittler Klarheit über die Identität des mutmaßlichen Haupttäters. Ermittelt worden war zunächst gegen drei Brüder und einen Kumpel von ihnen.