Unbefristete Streiks Appell an Eltern: Fordert Kita-Gebühren zurück
Seit der Androhung unbefristeter Streiks an kommunalen Kitas ist im Internet eine Debatte darüber entbrannt, ob betroffenen Eltern Kita-Gebühren erstattet werden sollten.
Düsseldorf. Sollten Eltern an Streiktagen ihre bereits gezahlten Kita-Gebühren zurückfordern? Diese Frage bestimmte gestern seit Bekanntwerden der neuen Streik-Pläne an kommunaklen Kitas die Debatte in den sozialen Netzwerken.
Die Bloggerin und Rechtsanwältin „Juramama“ etwa schrieb: „Die Ironie bei den Kita-Streiks liegt also darin, dass diejenigen, die unter wirtschaftlichen Druck geraten sollen, an jedem Streiktag nicht nur Geld sparen, sondern sogar zusätzlich Geld verdienen.“ Gemeint sind die Kommunen, die zwar laut Streikrecht während einer Arbeitsniederlegung kein Gehalt zahlen müssten, trotzdem aber über die Einnahmen durch Eltern-Beiträge verfügen könnten.
Der Appell der Bloggerin lautet: Eltern sollten die Gebührensatzung ihrer Kommune oder den Vertrag mit ihrer städtischen Kita lesen. Steht darin, dass die Gebühr nicht oder nur für eine begrenzte Zahl von Sonderschließungstagen (darunter fallen Streiks) fällig wird, hätten Familien gute Chancen, ihre Forderungen durchzusetzen.
Die Rückforderung von Kita-Gebühren gilt als schwierig, da diese eine Pauschale darstellen und keine Einzelabrechnung von Leistungen. Laut Städte- und Gemeindebund kommt es dennoch immer wieder nach Streiks zu Rückzahlungen. Die Stadt Düsseldorf etwa hatte Eltern im Jahr 2009 entschädigt — damals erhob die Stadt noch Kita-Gebühren.