Bäcker und Floristen öffnen Ostersonntag

Laut NRW-Feiertagsgesetz gilt bis Samstag ein Tanzverbot. Am Montag gibt es nicht überall frische Brötchen.

Foto: dpa

Düsseldorf. Die Feiertage sind nah, aber getanzt werden darf trotzdem nicht. Vor Karfreitag gilt ab Donnerstag, 18 Uhr ein öffentliches Tanzverbot. Offiziell darf es erst am Karsamstag ab 6 Uhr wieder lauter werden.

Der Karfreitag gehört neben dem Volkstrauertag und Allerheiligen zu den stillen Feiertagen. Nach dem NRW-Feiertagsgesetz gilt an diesen Tagen ein Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen. Auch Wochenmärkte, Sportveranstaltungen, Zirkusaufführungen und Volksfeste dürfen am Karfreitag nicht stattfinden. Filme dürfen nur gezeigt werden, wenn sie vom Kultusministerium als geeignet anerkannt sind.

Während der Hauptzeit des Gottesdienstes sind auch Veranstaltungen mit ernstem Charakter verboten. Viele Kinos haben aber geöffnet, ebenso wie Kunstausstellungen, Museen, Zoos und Schwimmbäder. Die Geschäfte bleiben wie an jedem Feiertag geschlossen.

Auf Brötchen, Kuchen und Blumen muss man dennoch nicht verzichten. In NRW dürfen Bäcker am Karfreitag und an Ostersonntag zu den üblichen Sonntagsöffnungszeiten öffnen. An Ostermontag dürfen allerdings nur Betriebe, die eine Gaststättenkonzession haben, für fünf Stunden Backwaren zum Verzehr in der Bäckerei verkaufen.

Kurzentschlossene können noch auf Tankstellen ausweichen. An Flughäfen und größeren Bahnhöfen kann auch an den Feiertagen Reisebedarf wie Zeitungen, Schnittblumen und Lebensmittel in kleinen Mengen gekauft werden. bh