Bank will Tunnelraub-Opfer entschädigen - zu 30 Prozent
Berlin (dpa) - Eineinhalb Jahre nach dem spektakulären Tunnelraub in Berlin bahnt sich eine außergerichtliche Einigung zwischen der Bank und den beraubten Schließfach-Kunden an. Nicht versicherten Kunden hat die Berliner Volksbank aus Kulanz eine Entschädigung in Höhe von 30 Prozent des Tresorinhalt-Wertes angeboten.
Dies schreibt das Nachrichtenmagazin „Focus“ in seiner neuen Ausgabe. Allerdings müssten die Betroffenen plausibel nachweisen, was sich zum Zeitpunkt des Überfalls im Schließfach befunden habe.
Opferanwalt Michael Plassmann begrüßte zwar, dass die Bank nun grundsätzlich zu Vergleichsgesprächen bereit sei. Lange habe sie es abgelehnt, jeglichen Schadenersatz zu übernehmen, sagte er der Nachrichtenagentur dpa am Sonntag. „Ein Problem ist aber, dass die Kunden mehr als zwei Drittel des Schadens übernehmen müssen, obwohl die Schuldfrage zulasten der Bank geht.“
Zum Beispiel habe es für den Tresorraum keinen Durchbruchschutz gegeben. Zudem sei er in dem Bereich, in dem die Schließfächer ausgeraubt wurden, nicht alarmgesichert gewesen. Als die Räuber dann doch noch Alarm auslösten, sei dies vom Sicherheitsdienst nicht ernst genommen worden.
Die Alternative zum Vergleich wäre ein Prozess. Allerdings müssten die Opfer dort nachweisen, was in ihren Schließfächern gelegen habe, sagte der Anwalt. Dafür hätten sie aber alles fotografieren müssen.
Nur in 20 Prozent der Fälle sei der Schließfach-Inhalt versichert gewesen. Plassmann kritisierte, die Bank habe die Kunden nicht aufgeklärt, dass im Falle eines Einbruchs ihr Eigentum nicht grundsätzlich versichert sei.
Bei dem Banküberfall hatten unbekannte Täter im Januar 2013 Schmuck und Bargeld im Wert von rund zehn Millionen Euro erbeutet. Sie hatten von einer Tiefgarage aus einen rund 50 Meter langen Tunnel in den Tresorraum der Bank gegraben und dort knapp 300 Schließfächer ausgeräumt. Die Bank war am Sonntag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.