Berufungsgericht will im Fall Pistorius lange Haftstrafe
Bloemfontein (dpa) - Wegen der tödlichen Schüsse auf seine damalige Freundin droht dem früheren Spitzensportler Oscar Pistorius nun eine lange Haftstrafe. Ein südafrikanisches Berufungsgericht befand ihn des Mordes (englisch: „murder“) für schuldig.
Nach deutschem Recht entspricht der Straftatbestand am ehesten dem Totschlag. Pistorius selbst war bei der Verlesung des Urteils in Bloemfontein nicht im Gerichtssaal.
Die erste Verurteilung zu fünf Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung sei falsch gewesen, erklärte Richter Eric Leach. Pistorius habe mit „Tötungsvorsatz“ gehandelt. Auf diese Tat stehen in Südafrika im Regelfall mindestens 15 Jahre Haft.
Der Richter bezeichnete den Fall des früheren Sprint-Stars, der am Valentinstag 2013 das Model Reeva Steenkamp erschoss, als eine Tragödie, die so auch aus der Feder von William Shakespeare stammen könnte. Pistorius schoss in seinem Haus vier Mal durch die geschlossene Toilettentür, hinter der er nach eigener Aussage einen Einbrecher vermutete. Damit habe er „mit dem Leben der Person (hinter der Tür) gespielt“.
Nach südafrikanischem Recht wurde Pistorius nun des Mordes für schuldig befunden. Unter besonderen mildernden Umständen könnte das Gericht der ersten Instanz, das 2016 auch das neue Strafmaß festlegen muss, eine geringere Strafe als 15 Jahre verhängen.
Das vorherige Urteil habe „grundlegende Fehler“ enthalten, erklärte der Richter. Es sei nicht entscheidend, ob Pistorius gewusst habe, dass sich seine Freundin in der Toilette befand. Vielmehr gehe es darum, ob die Person hinter der Tür habe getötet werden können, erklärte der Richter: Kein rationaler Menschen würde annehmen, er dürfe mehrfach auf eine Person schießen, ohne zumindest einen Warnschuss abzugeben.
Pistorius' Familie sagte in einer Mitteilung, sie habe das Urteil zur Kenntnis genommen, wolle es aber nicht weiter kommentieren. Bis zur Verhängung des neuen Strafmaßes dürfte der 29-Jährige zunächst weiter unter Hausarrest in der Villa seines Onkels in Pretoria bleiben.
Pistorius war im vergangenen Jahr wegen fahrlässiger Tötung zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Im Oktober war er nach einem Jahr Haft in den Hausarrest entlassen worden. Nach Verkündung des neuen Strafmaßes wird Pistorius voraussichtlich wieder ins Gefängnis Kgosi Mampuru II in der Hauptstadt Pretoria zurückkehren.
Seine Anwälte hätten nach Ansicht von Rechtsexperten noch die Möglichkeit, vor dem südafrikanischen Verfassungsgericht zu klagen. Dort könnte er wegen des intensiven medialen Drucks auf alle Prozessbeteiligten versuchen, das Verfahren der ersten Instanz für ungültig erklären zu lassen, sagte Strafrechtler Cliff Alexander.
Pistorius wurden als Kind wegen eines Gen-Defekts beide Unterschenkel amputiert. Trotzdem legte der zähe Sportler dank J-förmiger Karbon-Prothese eine steile Sprinter-Karriere hin: 2012 startete er als erster beinamputierter Sportler der Olympia-Geschichte bei den Olympischen Spielen. Er wurde Achter mit der Staffel über 4 x 400 Meter und kam als Einzelstarter bis ins 400-Meter-Halbfinale. Bei den Paralympics holte er Doppel-Gold.